Verkäufe werden regelmäßig vorgenommen. Das Internet bietet eine großflächige Plattform. Aber auch zuvor wurden zahlreiche Gegenstände auf dem Flohmarkt feilgeboten. Der Verkäufer macht bei seinen Verkäufen jedoch meist einen Verlust. Wer vor drei Jahren eine Uhr erworben hat und diese auf dem Flohmarkt verkauft, der bekommt nicht den Ladenpreis. Die Nutzung oder das Alter hat den Wert verringert.
Bei Immobilien liegt die Sachlage ein wenig anders. Denn hier ist ein Gewinn nicht nur möglich, sondern durchaus realistisch. Wurde bei einem Verkauf ein Gewinn erzielt, der 600 Euro (nachdem sämtliche Kosten abgezogen wurden) überschreitet, so findet die Spekulationsfrist bei Immobilien Ihre Anwendung.